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Für Ärzte

Indikation

Ambulante Psychiatrische Ergotherapie ist indiziert, wenn trotz Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine Psychische Erkrankung kein Klinikaufenthalt notwendig ist oder als Anschlusslösung an einen Klinikaufenthalt.

Die ambulante Psychiatrische Ergotherapie setzt eine gleichzeitige Psychotherapie bei einem Arzt, einer Ärztin oder einem Psychologen, einer Psychologin voraus.

Eine Verordnung durch den Hausarzt, die Hausärztin ist auch möglich.

 

Wo findet die Ergotherapie statt

Da es uns ein grosses Anliegen ist, alltagsnah und somit lebensweltorientiert auf die individuelle Zielsetzung des Klienten hin zu arbeiten, bieten wir die Therapie nicht nur im Praxisraum an, sondern direkt am Ort, wo die Schwierigkeiten auftreten: Zuhause, beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in der Schule und anderen Orten.

 

Praxis

Münzgasse 2

8400 Winterthur

 

4. Stock (mit Lift)

 

seit 1. Juni 2021 haben wir einen zusätzlichen Therapieraum, daher können wir nun alle Therapien an der Münzgasse anbieten.

 

Anmeldung beim Krankenversicherer

Die Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen Grundversicherung und von Sozialversicherungen, sofern sie ärztlich verordnet wurde und die Indikation aufgrund medizinischer Diagnose erfolgt.

Von den Kostenträgern wird nur das einheitliche gesamtschweizerische Verordnungsformular akzeptiert.

 

Verordnung

Vor dem Erstgespräch muss eine gültige Verordnung vorliegen.

 

Da wir eine Leistung der Grundversicherung anbieten, ist es nicht möglich, dass Klienten ohne Verordnung reinschnuppern. Sobald eine gültige Verordnung vorliegt, bieten wir Klientinnen und Klienten zu einem Erstgespräch auf.

Ohne ein solches ist keine Teilnahme an der Therapie möglich.

 

Verordnungsformulare können als pdf-Datei heruntergeladen oder kostenlos bei uns bezogen werden.

Die Verordnungen sind durch den Arzt, die Ärztin vollständig auszufüllen und per Post oder per hin: ergotherapie-am-park@hin.ch, an die Praxis zu senden.

 

Wir bitten Sie, die Verordnung vollständig und korrekt auszufüllen. Dazu gehört auch die Angabe der Diagnose und der Konkordatsnummer von Ihnen als Zuweiser/In, inkl. GLN Nummer. Ohne die entsprechenden Angaben werden Verordnungen leider von den Krankenkassen zurückgewiesen.

 

Verordnungsformulare

Verordnungsformular

Anleitung zum Formular

 

Fortsetzung der Therapie nach 36 Sitzungen

Soll die Ergotherapie nach einer Behandlung, die 36 Sitzungen entspricht, zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin dem Vertrauensärztlichen Dienst zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. 

Winterthur

  

Münzgasse 2
8400 Winterthur

   052 202 69 02
   info@ergotherapie-am-park.ch

 

Winterthur

Münzgasse 2
8400 Winterthur

  052 202 69 02

  info@ergotherapie-am-park.ch