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Ablauf

Anmeldungen

Wir nehmen Anmeldungen nur noch mit gültiger Verordnung entgegen. Daher bitten wir Zuweiser die Verordnung sogleich an uns einzusenden.

 

Da wir eine Therapie der Grundversicherung anbieten, ist eine klare Indikation, Zielsetzung für die Therapie Bedingung.

 

Zudem sollen Klientinnen und Klienten motiviert sein, regelmässig in die Therapie zu kommen.

 

 

VERORDNUNG

 

Die Ergotherapie muss von einem Arzt, einer Ärztin als Therapie in der Praxis, oder als Domizilbehandlung verordnet werden.

 

Es muss eine gültige Verordnung, bzw. eine Kostengutsprache seitens der Krankenkasse vorliegen, damit ein Erstgespräch vereinbart und die Therapie begonnen oder weitergeführt werden kann.

 

Angebot für SELBSTZAHLENDE

Es besteht auch die Möglichkeit die Ergotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Konkrete Informationen können bei der Praxisleitung erfragt werden.

 

ERSTGESPRÄCH

Wir beginnen jede ergotherapeutische Behandlung mit einem ausführlichen betätigungsorientierten Erstgespräch. Im zweiten Schritt erarbeiten wir gemeinsam mit dem Klienten, der Klientin mithilfe einer handlungsorientierten Aufgabe und den Informationen aus dem Erstgespräch mögliche Behandlungsziele. Bei Bedarf setzen wir gezielte Assessments ein. Die Einteilung in das optimale Behandlungssetting erfolgt erst nach der Erfassung. Daher finden die beiden ersten Termine immer im Einzelsetting statt.

 

Wird während den beiden Erstgesprächen ersichtlich, dass die Ergotherapie nicht passend ist, finden keine weiteren Termine statt.

 

ZIELSETZUNG

Wir setzen die Ziele der Ergotherapie immer in Bezug auf alltägliche, lebensweltorientierte Bewältigungsprobleme in den Bereichen Selbstversorgung, Freizeitgestaltung, soziale Partizipation, Erholung, Bildung oder Arbeit.

 

Reine Tagesstruktur ist keine Indikation für Ergotherapie.

 

Die Ziele und den Verlauf überprüfen wir regelmässig gemeinsam mit der Klientin oder dem Klienten und passen die Therapie, möglicherweise die Mittel und Methoden oder das Setting wenn nötig individuell an.

 

Wir sind seitens des Schweizerischen Ergotherapie Verbandes und der santésuisse verpflichtet, an der jährlichen Erhebung der Ergebnisqualität teilzunehmen.

 

BEHANDLUNG

Die Therapien finden sowohl in Einzeltherapie, als auch als Gruppentherapie statt.

Der Austausch und die Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen aber auch anderen Fachpersonen, wenn erwünscht auch mit Angehörigen sind uns ein grosses Anliegen. Dies alles immer unter Wahrung der Vorgaben seitens Schweigepflicht und Datenschutz.

 

Den verordnenden Ärzten und Ärztinnen sind wir zu Informationen über Zielsetzung, Behandlungsverlauf und allenfalls spezielle Vorkommnisse verpflichtet.

 

Regelmässigkeit

Wir setzen eine regelmässige Teilnahme an der Therapie voraus. Im Gruppensetting bedeutet dies jede Woche zu kommen. Einzelsetting nach Absprache.

 

Absenzen sind so gut als möglich zu vermeiden und wenn doch nötig vorzeitig mindestens 24h vor dem Termin telefonisch abzusagen, ansonsten wird die reservierte Zeit verrechnet. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder bei Unwohlsein, Kopfschmerzen, Ängsten, etc. wir geben keinem Grund und keiner Person die Bevorzugung.

 

ABSCHLUSS DER THERAPIE

Wird die Therapie abgeschlossen, besprechen wir mit dem Klienten oder der Klientin gemeinsam den Prozess der Ergotherapie. Als wichtig erachten wir während der Abschlussphase oder im Abschlussgespräch, das Festhalten der aufgedeckten, geförderten Ressourcen und gemeinsam zu erarbeiten, wie der Transfer in den Alltag längerfristig gelingen kann.

 

Wird die Therapie nicht regelmässig wahrgenommen, sowohl aufgrund privater Termine, Abmeldungen aufgrund Stimmung etc. oder auch mehrfaches zu spätes Abmelden oder unentschuldigte Absenzen, behalten wir uns vor, die Therapie unsererseits in Frage zu stellen und allenfalls zu beenden.

 

Winterthur

  

Münzgasse 2
8400 Winterthur

   052 202 69 02
   info@ergotherapie-am-park.ch

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